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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hotel Buchenpark GbR

Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen:

1. Abschluss des Vertrage

1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und  Leistungen bestellt und

zugesagt sind. Dem Hotel steht es frei die gebuchten Leistungen schriftlich zu bestätigen. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist.

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche weise und auf welche

1.2 Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

2. An- und Abreise

2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.

2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung..

3. Leistungen

3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Liegt der Vereinbarung eine Halbpension des Gastes zugrunde, erhält der Gast am ersten Tag die Halbpension und die Leistung des Hotels endet mit dem Frühstück am Abreisetag. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen. Abweichende Pensionswünsche müssen vom Hotel genehmigt werden. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine gebuchte Mahlzeit, z.B. das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen

3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Ankündigung geändert werden wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

4. Zahlung

4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Die Hotel Buchenpark GmbH ist berechtigt, zu jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch

dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahmen  von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber

5. Stornobedingungen

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:

5.1 Für Gruppenreservierungen:

a) Bis 6 Wochen vor Ankunft, keine Kosten. b) Bis 3 Wochen vor Anreise, 50% der vereinbarten Leistungen. c) Bei weniger als 3 Wochen vor Anreise, 80% der vereinbarten Leistungen. Das Hotel bezeichnet eine Reservierung als Gruppenreservierung bei einer Personenzahl ab 10 Personen.

5.2 Für Einzelreservierungen:

a) Bis 21 Tage vor Ankunft, kostenfrei b) Ab 21 Tage vor Anreise 80% der vereinbarten Leistungen.

Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 80% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Zimmers bzw. Weiterberechnung der Leistung erzielt wurde.

6. Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2 Das Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.000,00 € für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 750,00, es sei denn, dem Hotel  oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.

6.4 Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, übernimmt das Hotel keine Haftung für Schäden die während der Parkdauer am Fahrzeug entstehen.

Das Hotel haftet nicht für Fahrräder, weder auf dem Hof noch in Räumen des Hauses. Für die Versicherung von Fahrrädern ist der Gast verantwortlich.

Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von Hotel wird ausgeschlossen.

7. Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel einaußerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

8. Sonstiges

8.1 Tiere können im Hotel nur nach Vorabsprache aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres ohne Absprache durch den Gast berechtigt das Hotel ebenfalls zur Kündigung. In diesen Fällen steht dem Hotel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.

8.2 Fundsachen ( liegen gebliebene Sachen ) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

8.3 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes, durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

8.4 Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

9. Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die

9.2 Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

9.3 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen

Bestätigung beider Vertragsparteien.

9.4 Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand Februar 2020 - Der Gerichtsstand ist Stralsund